19-01-2014, 01:02
(19-01-2014, 00:28)beppo schrieb: Halte ich für ausgeschlossen, dass du damit durch kommst.
Ich könnte mir (stark vereinfacht) eine Argumentation vorstellen, dass sich erhöhte Erwerbsobliegenheit und überobligatorisches Einkommen gegenüberüberstehen und daher auf das tatsächlich vorhandene Einkommen abzustellen ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...