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unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen
#18
Ich liege doch mit den 800,- bis 880,- über dem Grundsicherungsbedarf...
deshalb werde ich das nicht bekommen
den falls ja müsste ich in die Stadt zur Tafel fahren...
mit dem Bus....da ich keinen Sonderpreis bekomme müßte ich da für eine hin und rückfahrt schon zusammen 5,60 berappen
und zusätzlich den einkauf da ist auch nicht so viel gespart.

Und noch was ...Ein Richter verfügt über keine Rechte um Ärtzliche Diagnosen zustellen oder infrage zu stellen..und über deren köpfe eine Krankheit zu verharmlosen und als Obligatirisch einzustufen...das denke ich zu mindest ...ich werde zwar nichts behalten dürfren...aber denoch ist die einstufung als Überobligatorisch anzusehen.

Zusätlich ist es ja so das ich ja auch noch über ein Einkommen in normaler Unterschichtsmanier verfüge die höher als der Mind. Lohn ist der vorgeschlagen wird.
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RE: unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen - von kidispapa - 20-01-2014, 07:04

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