(20-01-2014, 11:22)p schrieb: Das haben wir doch schon alles durch im Thread. Natürlich darfst du nichts unterschreiben ohne Test (Beitrag Nr. 6) und natürlich zahlst du nichts für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, wenn sich herausstellt dass du nicht der Vater bist. Erst die bewiesene Vaterschaft löst eine Zahlungslawine aus.
Das meinte ich ja damit, entweder ich akzeptiere das ganze ohne irgendwelche Beweise oder lass es drauf ankommen und darf dann (wenn ich Vater bin) zig tausende Euro zahlen an Gerichtskosten und dem (teuren) Test.
Das kann es ja wohl nicht sein, das ich keine alternative habe... es muss doch auch aussergerichtlich gehen?!?!