20-01-2014, 17:53
(20-01-2014, 16:43)Lelja schrieb: Kann es in diesem "Angebot" um was hinterhältiges handeln?
Ob das Angebot rein von der Höhe der Zahlbeträge gut wäre oder nicht, lässt sich ohne Zahlen nicht beantworten. Das kommt darauf an, wie hoch die Hälfte der Rückzahlungen und der noch geforderte EGU wären.
Aber ich sehe zwei grundsätzliche Nachteile des Modells für Deinen LG:
1. Die Trennung scheint nicht ohne Streitereien zu verlaufen. Mit jemandem zusammen Eigentum zu halten, dem man im Zweifelsfall eher die Pest an den Hals wünscht, kann äußerst unangenehm sein. All die möglichen Eventualitäten an der Immobilie (z.B. Reparaturen und dergleichen) erfordern wiederum, dass man sich immer einmal wieder mit dem Expartner auseinandersetzen muss.
2. Es ist doch sehr viel Kapital in einer Immobilie gebunden. Auf die Verwertung dieses Kapitals verzichtet Dein LG. Wenn es um die Kinder geht, so kann man Vermögen auch in anderer Form für die Kinder erhalten. Wenn z.B. der Anteil Deines LG am Haus so hoch ist, dass er davon eine kleinere Eigentumswohnung bezahlen könnte, so könnte er diese vermieten, hätte noch jeden Monat Mieteinnahmen und könnte den Kindern später diese Eigentumswohnung einmal vererben. So bliebe den Kindern das Vermögen auch erhalten.
Dass Dein Lebensgefährte ordentlich nachehelichen Unterhalt zahlen werden muss, wird sich bei Eurer Konstellation allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichekeit nicht vermeiden lassen.