(20-01-2014, 20:13)Lelja schrieb: Wenn dass Haus mal verkauft ist, wie hoch darf ich mich wieder belasten bezüglich Vermögensbildung / Darlehen für Wohnung, oder fliesst das alles nur in nachehelichen Unterhalt?
Hallo LG,
bezüglich Vermögensbildung/Darlehen für Wohnung nach der Ehe darfst Du Dich belasten so hoch Du magst. Es ist Dein Privatvergnügen. Zum Abzug bringen kannst Du es nicht mehr (außer die 4%, die aber ohnehin schon in Abzug gebracht sind).
Ganz grob gesehen musst Du Dich auf Folgendes einstellen:
Nach der Scheidung und Hausverkauf:
Dein Nettogehalt minus die folgenden Posten:
930 EUR Unterhalt an die Kinder
160 EUR Mehrbedarf an die Kinder
250 EUR an eine Bank für einen ehebedingten Kredit
550 EUR für Versicherungen und Vermögensbildung an die Kinder, berufsbedingte Aufwendungen
Vom Rest darfst Du 4/7 behalten, die Ex bekommt 3/7.
Das gilt, wenn man davon ausgeht, dass die Ex nicht mehr arbeiten kann. Wenn man ihr z.B. einen Teilzeitjob zumuten kann, kann ihr das als fiktives Einkommen angerechnet werden. Ob das passieren wird, ist die große Unbekannte in Eurer Scheidung. Das kann niemand wirklich voraussagen.