22-01-2014, 23:31
(22-01-2014, 23:23)raid schrieb: Außerdem ist mir mein JC-Sachbearbeiter dankbar, weil ich seinen Arbeitsplatz sichere. Das darf natürlich auch nicht vergessen werden :-)
Du Glücklicher! Ich denke, in meinem Fall will man mich aus
zweierlei Gründen loswerden.
1.) Die Rechnerei zur temporären Bedarfsgemeinschaft ist in der Praxis, warum auch immer aufwändig und strapaziert das Verwaltungsbudget.
2.) Hier geht es um knallharte (Geschäfts)Politik. Hier ist das SGBII quasi privatisiert und es geht um Betriebswirtschaftlichkeit. Kosten senken. Der Landkreis ist ein schlechter Verlierer, vor allem vor der Sozialgerichtsbarkeit. Und hier kommt jetzt Klein-Sixteen-Tons und beschäftigt (fast) ganz alleine ein Rudel Verwaltungsmitarbeiter mit seiner Rechtsauffassung. Das kann nicht angehen. Also kratzt man an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers.
Raid, es geht hier nicht um die persönliche geistige Verfassung der Verwaltungsbelegschaft, sondern um die Durchsetzung von einem Grundrecht nach
Artikel 6 des Grundgesetzes. Du kannst ja mal selber recherchieren, welche Bedeutung Grundrechte in der Verwaltungspraxis bei den Jobcentern haben.
Da kommen die internen Handlungsanweisungen der Mitarbeiter dort noch weit vor den Basics der Staatsbürgerkunde.
Bei mir ist es auch ein Präzedenzfall. Wenn die Kinder und ich vor dem LSG Recht bekommen, dann können sich andere unterhaltsgebeutelte Mangelfälle
auf so einen Beschluß berufen. Das sind dann möglicherweise nicht unerheblich Folgekosten. Und das soll scheinbar mit allen Mitteln verhindert werden.
Ich bin zum Spießrutenlaufen verdonnert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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