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§ 1579 BGB - Verwirkung
#1
Hallo an alle,

gibt es hier jemanden, der erfolgreich die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach § 1579 BGB durchgesetzt hat?

Wenn Exe das Gericht nachweislich getäuscht hat, genügt das oder muss parallel Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, um der Sache den nötigen "Nachdruck" zu verleihen?

Gibt es eigene Erfahrungsberichte?

In meinem Fall täuscht Exe seit Jahren Krankheit und Arbeitsunfähigkeit vor; bislang hat sie eher durch passives Verschweigen von Nebeneinkünften das Gericht getäuscht. Seit gestern aber habe ich den Beweis, dass sie das Gericht aktiv belogen hat hinsichtlich einer weiteren Nebentätigkeit und Einkünften. Von dem lila Pudel von Familienrichter, der meine Scheidung bearbeitet, kann ich nicht erwarten dass er was tut. Er macht jetzt schon akrobatische Rückgratverbiegungen, um meiner Exe irgendwie doch noch zu unbefristetem nachehelichem Unterhalt zu verhelfen - aktuell lässt er ein bereits erstelltes Gutachten noch mal machen, weil das Ergebis des Gutachtens nicht in seinem Sinne war.

Soll ich meine Anwältin beauftragen, bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Prozeßbetrugs zu stellen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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§ 1579 BGB - Verwirkung - von Austriake - 23-01-2014, 08:50
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Jessy - 23-01-2014, 12:15
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Petrus - 23-01-2014, 19:50
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Austriake - 24-01-2014, 09:33
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Jessy - 24-01-2014, 12:48
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von p__ - 24-01-2014, 15:25
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von mischka - 24-01-2014, 16:29
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Austriake - 28-01-2014, 10:38
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von mischka - 28-01-2014, 11:34
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von p__ - 24-01-2014, 17:29
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von blue - 24-01-2014, 21:01

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