23-01-2014, 11:39
(23-01-2014, 09:47)p schrieb: Wann ist in den letzten drei Jahren passiert?
Das ist keine verständliche Frage.
(23-01-2014, 09:47)p schrieb: Wenn die Ex nach Portugal ist, ist der Kontakt schon länger abgerissen? Hat sie sich denn einmal die Vereinbarung gehalten, das Kind zum Umgang zu bringen?
Das sind Fragen, die durch das Eingangspost schon beantwortet wurden:
Zitat: Letztes Jahr wollte die ExFrau nach Portugal zurück gehen (wo sich auch beide kennengelernt haben) und hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Er hat es (leider sein größter Fehler) auf Raten seines Anwaltes und des Richters freiwillig abgegeben, da er ihr auch keine Steine in den Weg legen wollte. Auflage war, dass wenn sie nach Deutschland kommt, er seine Tochter unverzüglich besuchen darf/kann/soll und der Kintakt bestehen bleibt. Nun ist es allerdings so, dass die Dame untergetaucht ist. Sie hat ihm keine Adresse mitgeteilt und er hat seine Tochter seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
Wenn sie letztes Jahr nach Portugal gegangen ist und er die Tochter seit einem Jahr nicht gesehen hat, dann folgt daraus, dass der Kontakt seit einem Jahr abgerissen ist und sie die Tochter seit ihrem Umzug noch nie zum Umgang gebracht hat.
@Pebbles0001: Ich sehe eigentlich keinen Sinn in rechtlichen Schritten, wenn der KV schon Angst davor hat, auf normalem Wege die KM zu kontaktieren. Wenn er eine Verschlechterung des Verhältnisses befürchtet, dann sollte er es zunächst auf der privaten Schiene probieren. Erfahrungsgemäß wird das Verhältnis nicht besser, wenn man Anwalt, Gerichte und co. einschaltet.