23-01-2014, 15:27
erhalte heute den (wohl -jedenfalls beim Familiengericht Tecklenburg- obligatorischen) Beschluss, dass meiner Beschwerde nicht abgeholfen werden kann, da meine Einwände nicht durchgreifen würden.
Die Beschwerde wurde dem OLG Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
Die Beschwerde wurde dem OLG Hamm zur Entscheidung vorgelegt.