23-01-2014, 20:44
Hallo
Ich mach ja nun schon fast 2 Jahre mit Exe und ihrem Anwalt rum , nun erhielt ich heute ein neues Schreiben das mich etwas verwirrt.
Aber erstmal meine Geschichte in Kurzfassung. Ich hab zwei Söhne der eine ist 11 der andere wird im Mai 18 . Seit Juni 2011 gibt es Notarielle Titel die in der Höhe und der Laufzeit begrenzt sind . Der eine Titel bis zum 12 Geburtstag der andere bis zum 18 Geburtstag ,seit Juli 2011 habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen .
Ich bin Unfallrenter und habe insgesamt 4 Rentenzahler , einer dieser Zahler bei dem es sich um eine private Versicherung handelt hat nun mitte 2012 die Zahlungen wegen Überzahlung in den davor liegenden Jahren die Zahlungen vorrübergehend eingestellt. Ich habe auf Grund der Tatsache das ich meine Kinder nicht mehr sah und dem ganzen Druck von Exe im April 2012 das Land in Richtung weit weit weg verlassen und ab Mai die Zahlung des Unterhalts eingestellt.
Im September 2012 hat Exe Anzeige nach §170 gestellt das läuft immer noch bisher aber ohne Ergebnis.
Ab Januar 2013 hätte der 4Zahler wieder leisten müssen just zu diesem Zeitpunkt hat RA Exe Pfändung eingeleitet bei allen Drittschuldnern ,aber nach §850c
. Und nun wurde es lustig keiner der Drittschuldner fühlte sich verpflichtet zu zahlen da jede einzele Rente in der Höhe unter der Pfändungsgrenze liegt . Drei zahlten also weiter an mich , nur der 4 zahlte nicht , weder an mich noch an die Kinder. Im August wurde dann wieder ein klarstellender Beschluss gemacht der besagt das alle 4 zusammengerechnet werden müssen,und daraus der Pfändungsbeschluss bedient wird . Das hat die Drittschuldner aber auch nicht interessier drei zahlen weiter an mich der 4 zahlt nix .
Seit August 2013 bin ich wieder im Lande um in einer anderen Sache Klage gegen Exe zu führen .
Im Dezember gab es nun endlich einen Beschluss nach §850d der ab Januar wirkt und mir 800 eu zugesteht gegen diesen Beschluss hab ich Erinnerung eingelegt.
Zeitgleich gab es wieder einen klarstellenden Beschluss der besagt das mit dem Beschluss vom Januar 2013 auch laufender Unterhalt gepfändet ist.
Der 4 zahlt immer noch nicht weder an mich noch an die Kinder, gegen diese Versicherung habe ich aber schon im November Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013, auf Grund des neuen Beschlusses mitlerweile aber abgeändert so das die Rückstände den Kinder zufliesen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen .
In der Errinnerung zum Beschluss nach §850d habe ich gefordert das der Beschluss soweit abgeändert wird das laufender Unterhalt nur solange gepfändet werden darf wie die Titel ihre gültigkeit haben .
Nun heute kam ein Brief de ExeRA der mich doch etwas sprachlos macht dazu hätte ich gerne eure Meinung.
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Ich mach ja nun schon fast 2 Jahre mit Exe und ihrem Anwalt rum , nun erhielt ich heute ein neues Schreiben das mich etwas verwirrt.
Aber erstmal meine Geschichte in Kurzfassung. Ich hab zwei Söhne der eine ist 11 der andere wird im Mai 18 . Seit Juni 2011 gibt es Notarielle Titel die in der Höhe und der Laufzeit begrenzt sind . Der eine Titel bis zum 12 Geburtstag der andere bis zum 18 Geburtstag ,seit Juli 2011 habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen .
Ich bin Unfallrenter und habe insgesamt 4 Rentenzahler , einer dieser Zahler bei dem es sich um eine private Versicherung handelt hat nun mitte 2012 die Zahlungen wegen Überzahlung in den davor liegenden Jahren die Zahlungen vorrübergehend eingestellt. Ich habe auf Grund der Tatsache das ich meine Kinder nicht mehr sah und dem ganzen Druck von Exe im April 2012 das Land in Richtung weit weit weg verlassen und ab Mai die Zahlung des Unterhalts eingestellt.
Im September 2012 hat Exe Anzeige nach §170 gestellt das läuft immer noch bisher aber ohne Ergebnis.
Ab Januar 2013 hätte der 4Zahler wieder leisten müssen just zu diesem Zeitpunkt hat RA Exe Pfändung eingeleitet bei allen Drittschuldnern ,aber nach §850c

Seit August 2013 bin ich wieder im Lande um in einer anderen Sache Klage gegen Exe zu führen .
Im Dezember gab es nun endlich einen Beschluss nach §850d der ab Januar wirkt und mir 800 eu zugesteht gegen diesen Beschluss hab ich Erinnerung eingelegt.
Zeitgleich gab es wieder einen klarstellenden Beschluss der besagt das mit dem Beschluss vom Januar 2013 auch laufender Unterhalt gepfändet ist.
Der 4 zahlt immer noch nicht weder an mich noch an die Kinder, gegen diese Versicherung habe ich aber schon im November Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013, auf Grund des neuen Beschlusses mitlerweile aber abgeändert so das die Rückstände den Kinder zufliesen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen .
In der Errinnerung zum Beschluss nach §850d habe ich gefordert das der Beschluss soweit abgeändert wird das laufender Unterhalt nur solange gepfändet werden darf wie die Titel ihre gültigkeit haben .
Nun heute kam ein Brief de ExeRA der mich doch etwas sprachlos macht dazu hätte ich gerne eure Meinung.
