24-01-2014, 01:26
Ja ist schon etwas kompliziert das ganze. Mir werden nun 800€ ausgezahlt.
Der zweite Teil :
" Rückstände und des laufenden monatlichen Unterhaltes eine Abtretungserklärung unterschrieben wird, die sowohl die Ansprüche gegenüber 4ten als auch diejenigen gegenüber der 3ten und 2ten Rentenzahler betrifft.Desweiteren ändert sich auch die Höhe des Unterhalts für ihren Sohn 2 ab dem 25.11.2002, danach schulden Sie monatlich nach der geringsten Einkommensgruppe 334€ für Sohn 1 ändert sich zunächst nichts.
Allerdings läüft der Unterhaltstitel für Sohn 2 lediglich bis 01.11.2014
Insoweit muss ich Sie aufgrund des gezeigten Verhaltens in der Vergangenheit auffordern, entweder eine -kostenlose- Jugendamtsurkunde in Form eines dynamischen Titels zu errichten,der jeweils ihre Verpflichtung zur Zahlung von 100% Kindesunterhalt nach der Einkommensstufe 1 im Hinblick auf die jeweilige Altersstufe tituliert und sich auch in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
Selbstverständlich können Sie auch eine erneute Urkunde errichten und zwar gleichen Inhalts.
Bezüglich Ihres Sohnes 1 fordere ich zur Errichtung entsprechender Unterhaltstitel auf.
Frist zur Vorlage setze ich auf den
14.02.2014.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt "
soweit der zweite Teil des schreibens.
Der zweite Teil :
" Rückstände und des laufenden monatlichen Unterhaltes eine Abtretungserklärung unterschrieben wird, die sowohl die Ansprüche gegenüber 4ten als auch diejenigen gegenüber der 3ten und 2ten Rentenzahler betrifft.Desweiteren ändert sich auch die Höhe des Unterhalts für ihren Sohn 2 ab dem 25.11.2002, danach schulden Sie monatlich nach der geringsten Einkommensgruppe 334€ für Sohn 1 ändert sich zunächst nichts.
Allerdings läüft der Unterhaltstitel für Sohn 2 lediglich bis 01.11.2014
Insoweit muss ich Sie aufgrund des gezeigten Verhaltens in der Vergangenheit auffordern, entweder eine -kostenlose- Jugendamtsurkunde in Form eines dynamischen Titels zu errichten,der jeweils ihre Verpflichtung zur Zahlung von 100% Kindesunterhalt nach der Einkommensstufe 1 im Hinblick auf die jeweilige Altersstufe tituliert und sich auch in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
Selbstverständlich können Sie auch eine erneute Urkunde errichten und zwar gleichen Inhalts.
Bezüglich Ihres Sohnes 1 fordere ich zur Errichtung entsprechender Unterhaltstitel auf.
Frist zur Vorlage setze ich auf den
14.02.2014.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt "
soweit der zweite Teil des schreibens.