24-01-2014, 01:57
Der zweite Teil scheint defekt zu sein (sorglos schrieb das schon)
Fragen:
- was war der Anlass, wieder zurück zu kommen, wenn Du schon weg warst ?
- stimmt die Rechnung vom 4ten Versicherungsträger und welche Rechtsgrundlage hat er für die Einstellung der Leistungen angeführt (die Lapidare Auskunft der Überzahlung ist evtl. zu wenig)
- ist Deine Leistungsfähigkeit als Unfallrentner irgendwo dokumentiert ?
- Du bist im 04/2012 weg und kamst im 08/2013 wieder - der Strafantrag wurde im 09/2012. Vermutlich dachten die, dass Du Dich auf nimmer wiedersehen abgesetzt hast und haben dann den StA (diesen Kettenhund ohne Kette) auf Dich angesetzt, weil er nicht viel kostet (ist umsonst) - was waren die Gründe für den Abflug und die Rückkehr ?
- die Leistungen der vier Versicherer, die einzeln unterhalb der Pfändungsgrenze waren, und jetzt zusammengerechnet werden müssen, was aber die Versicherer nicht interessiert und die deshalb weiterhin an Dich zahlen, ist natürlich ärgerlich für die Gläubiger, liegt aber nicht in Deiner Verantwortung. Du hast gegen diese Versicherung schon im 11/2012 Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013 und sogar dafür gesorgt, dass diese Rückstände den Kinder zufliessen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen. Der gute Wille ist gezeigt.
Aus Teil ein des Anwältinnen-Schreibens geht nicht hervor, was sie will - obwohl es sich nur um Geld handeln kann.
Wenn Du also alles unternommen hast, die Zahlungsflüsse direkt auf die Gläubigerkonten umzuleiten, aber die Versicherer nicht mitgespielt haben, kann man Dir das schlecht anlasten. Der Teufel liegt im Detail. Meine Empfehlung wäre, die Antworten auf die Fragen noch einmal auszuformulieren, den zweiten Teil von die Anwältinnen-Schrift nochmals hier zu posten, damit etwas mehr Informationen zur Beurteilung zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich gehts ums Geld (das ist Standard bei Kindesangelegenheiten). Der StA wurde aktiviert, um mit seinen erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten Dir besser hinterher schnüffeln zu können. Und am Ende, soweit ich das aufgrund des Textes verstehe, hast Du eigentlich alles gemacht, um das Geld in die richtigen Kanäle zu leiten. Lediglich die Versicherungen haben sich nicht an die Beschlüsse gehalten.
Für Dich gehts dann darum, da Du ja wieder hier bist, den StA ruhig zu stellen und die Forderungen aufgrund der bestehenden Leistungsfähigkeit zu bedienen (kann man die Forderungen nicht an Deine Erwerbsunfähigkeit anpassen ?). Die Anwältinin der Ex muss natürlich auch bedient werden, denn der gehts auch nur ums Geld. Hier kommt es darauf an, nach Bedienung der übrigen Forderungen kein Geld mehr zu haben - dann kann Madame Schlau-Jurist noch eine erfolglose Klage in eigener Sache hinterher anschieben und bleibt dann auch noch auf ihren Kosten sitzen.
Fragen:
- was war der Anlass, wieder zurück zu kommen, wenn Du schon weg warst ?
- stimmt die Rechnung vom 4ten Versicherungsträger und welche Rechtsgrundlage hat er für die Einstellung der Leistungen angeführt (die Lapidare Auskunft der Überzahlung ist evtl. zu wenig)
- ist Deine Leistungsfähigkeit als Unfallrentner irgendwo dokumentiert ?
- Du bist im 04/2012 weg und kamst im 08/2013 wieder - der Strafantrag wurde im 09/2012. Vermutlich dachten die, dass Du Dich auf nimmer wiedersehen abgesetzt hast und haben dann den StA (diesen Kettenhund ohne Kette) auf Dich angesetzt, weil er nicht viel kostet (ist umsonst) - was waren die Gründe für den Abflug und die Rückkehr ?
- die Leistungen der vier Versicherer, die einzeln unterhalb der Pfändungsgrenze waren, und jetzt zusammengerechnet werden müssen, was aber die Versicherer nicht interessiert und die deshalb weiterhin an Dich zahlen, ist natürlich ärgerlich für die Gläubiger, liegt aber nicht in Deiner Verantwortung. Du hast gegen diese Versicherung schon im 11/2012 Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013 und sogar dafür gesorgt, dass diese Rückstände den Kinder zufliessen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen. Der gute Wille ist gezeigt.
Aus Teil ein des Anwältinnen-Schreibens geht nicht hervor, was sie will - obwohl es sich nur um Geld handeln kann.
Wenn Du also alles unternommen hast, die Zahlungsflüsse direkt auf die Gläubigerkonten umzuleiten, aber die Versicherer nicht mitgespielt haben, kann man Dir das schlecht anlasten. Der Teufel liegt im Detail. Meine Empfehlung wäre, die Antworten auf die Fragen noch einmal auszuformulieren, den zweiten Teil von die Anwältinnen-Schrift nochmals hier zu posten, damit etwas mehr Informationen zur Beurteilung zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich gehts ums Geld (das ist Standard bei Kindesangelegenheiten). Der StA wurde aktiviert, um mit seinen erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten Dir besser hinterher schnüffeln zu können. Und am Ende, soweit ich das aufgrund des Textes verstehe, hast Du eigentlich alles gemacht, um das Geld in die richtigen Kanäle zu leiten. Lediglich die Versicherungen haben sich nicht an die Beschlüsse gehalten.
Für Dich gehts dann darum, da Du ja wieder hier bist, den StA ruhig zu stellen und die Forderungen aufgrund der bestehenden Leistungsfähigkeit zu bedienen (kann man die Forderungen nicht an Deine Erwerbsunfähigkeit anpassen ?). Die Anwältinin der Ex muss natürlich auch bedient werden, denn der gehts auch nur ums Geld. Hier kommt es darauf an, nach Bedienung der übrigen Forderungen kein Geld mehr zu haben - dann kann Madame Schlau-Jurist noch eine erfolglose Klage in eigener Sache hinterher anschieben und bleibt dann auch noch auf ihren Kosten sitzen.
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