24-01-2014, 02:18
(24-01-2014, 01:26)anor-al-mal schrieb: Ja ist schon etwas kompliziert das ganze. Mir werden nun 800€ ausgezahlt.
Die liegen im Bereich des Selbstbehalts und deshalb kannst Du sie ruhigen Gewissens behalten.
Anwaltin-Schreiben Teil2:
Die Abtretungserklärung würde ich erstmal nur insoweit unterschreiben, als dadurch Deine eigene Existenz nicht gefährdet ist.
Die Formulierung "Desweiteren ändert sich auch die Höhe des Unterhalts für ihren Sohn 2 ab dem 25.11.2002, danach schulden Sie monatlich nach der geringsten Einkommensgruppe 334€ für Sohn 1 ändert sich zunächst nichts." scheint ein bischen unklar. Heißt das, dass Du rückwirkend für Sohn 1 mehr zahlen sollst ? Dafür bin ich kein Spezialist, zweifle aber an, dass eine Unterhaltsforderung Rückwirkend für zwölf Jahre abgeändert werden kann. Vielleicht kein hier ein mehr Erfahrener noch sein Kommentar dazu schreiben.
Bzgl. dynamischer Titel beim JA ist in Deiner Situation wohl, wo
erstens Deine Leistungsfähigkeit nicht klar ist und zweitens Die Anspruchsberechtigung nicht klar ist, ablehnen. Das ist von der Komplexität und der unklaren Rechtslage ein Thema für ein Gerichtsverfahren, dass dann von der anderen Seite angestrengt werden müsste. Du kannst ja nicht mehr zahlen, als Du einnimmst abzgl. Deines Selbstbehalts. Der Verweis auf die Zwangsvollstreckung ist ein Witz - ein Titel kann natürlich immer zwangsvollstreckt werden.
Schreib doch erstmal zurück, dass Dir alles furchtbar leid tut und Du gerne zahlen würdest, aber weder eine Kontrolle über die Versicherungen hättest (den Versuch hast Du ja gemacht), Du aber aus Deiner Sicht keine Möglichkeit siehst an der bestehenden Situation etwas zu ändern. Schließlich müsstest Du ja auch von etwas leben und diesen Selbstbehalt (800 EUR hast Du oben geschrieben) bräuchtest Du dringend, für Dein Überleben. Darüber hinaus bist Du gerne bereit alle Forderungen zu Erfüllen, soweit Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit das zulässt und es Deinen Möglichkeiten entspricht.
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