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Unterhalt, Umgangskosten
#18
So nach dem "P" mich ein wenig zurecht gewiesen hatte (anderer Thread) wo er ja Recht hat, was meine Schreibweise bzw. die Formulierung meines Falls angehet, werde ich meine Situation/en jetzt Chronologischer und Präziser und Zeitnäher und besser beschreiben und im Forum Umsetzen.
Ich werde mein Fall nach dem jetzigem aktuellen stand schildern.

Zum besseren Verständnis um keine Verwechslung der Fälle im Text zu verursachen.

Ex-Frau mit Kindern im nachhinein genannt als (A)
Umgangsboykott ist nicht vorhanden, mittlerweile ist das was das betrifft alles im guten.

Ex-Lebensgefährtin mit Kindern Im nachhinein genannt als (B)
Bei (B) gibt es absolut nichts zu beanstanden, da Sie sich in erster Linie nur um das Wohl der Kinder kümmert, und mich so gut wie es geht in allem mit einbezieht.

Beide Familien würden mit mir direkt zusammen arbeiten zum wohl der Kinder, aber da Sie aufstockend Alg2 bekommen wurde ihnen die Beistandschaft durch das Job-Center aufgezwungen, ansonsten drohte ihnen die Leistungseinstellung.
Es bestehen 2 Beistandschaften für beide 2 Familien dadurch kann das JA mich ja besser ausspielen.

Zu Mir:
Einkommen Finazstatus aktuell ( BU-Rente 1320,-) abzügl. Freiwilliger-KK Beitrag ( 225,- )= (Netto ca. 1095,-) es besteht keine Primere Altersvorsorge,

Aktueller stand der Beschlüsse:
Für die 3 Kinder aus (A) 14j-19j je 32,- Da die Älteste nicht mehr Previligiert ist geht das spiel wieder los.
Für die 3 Kinder aus (B) 3j-12j Älteste 58,- beide Jügngeren gibts noch kein Titel, zahle hier 10,- Freiwillig auf ein Buchungs NR. beim JA, damit sie nicht verweigerung vorwerfen können.

Da die Vorschusskasse für die 2 kleinen aus (B) versuchte meine rechte wegen der höhe des Vorschusses zu umgehen, in dem Sie mich mit Formularen zur Auskunft überschütteten, und dort Klauseln enthalten waren wo ich mich mit einer Unterschrift zur Übernahme des Tasächlich gezahlten Vorschusses im Vollem Umfang verpflichtet hätte.
Natürlich bekammen sie ihre Auskünfte sogar Unterschrieben, aber nicht auf ihrem Formularen.

Die 3 Beschlüsse für die Kinder aus (A) wurden 2011 von mir in einer Abänderungsklage erreicht, da mir nur noch ca. 660,- nach Unterhalt und nach Warm-Miete nur noch ca. 230,- übrig blieben, und mir kein mehraufwand der Miete zugestanden wurde..usw. des weiteren wurde ein Vollstreckunsverzicht auf den vorhandenen Titel aus (B) von 58,- auf 21,- durch das JA mit einer Vollstreckungsverzicht herabgesetzt.

P.S Rechtspfleger lies die Abänderungsklage zu, denn der Richter war im Urlaub, was er mir in der Verhandlung mitteilte, Zitat Richter "Wenn ich nicht im Urlaub gewessen wäre hätte ich diese Klage nicht zugelassen." trotz nachgewiesener gefärdung des Selbstbehalts????.

Kosten des verfahren der Abänderung ca. 1200,- in raten von 75,- zuzahlen. das kann doch nicht sein.
Zahlungen hinausgezögert mit kleineren raten als willigkeit anzudeuten bezahlt.

6 Monate später neuer kostenbescheid der Oberkasse bekommen ca. 300,- nur zu zahlen 1/4 da hier 4 Prozessbeteiligte waren,
Ich und 3 meiner Kinder, vertreten durch das JA..

Warum machen die Behörden das so, erstmal versuchen alles auf die abzuwälzen die eh kaum noch was haben,
also auch erstmal solche dinge nachträglich auf richtigkeit Prüfen.
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JA Startet wieder durch.
Seit dem 9/2013 werde ich vom JA bedrängt und entsprechend mit nachdruck aufgefordert die Abänderung der Beschlüsses des Amtsgericht meiner 2 Kinder aus (A) durch einen neue Titulierung am JA wegen Volljährigkeit einer meiner Kinder rückwirkend zum 12/2012 in einer höhe von je ca.70,-€ zu beurkunden.

Dieser Aufforderung kam ich bis jetzt nicht nach da die Damen die wieder gewechselt haben und die Neuen wieder mal auf Hardliner machen und nicht einmal den mehraufwand der Miete in betracht ziehen wollen geschweige einer Primären Altervorsorge zustimmen möchten, ( ist auch nicht sicher das ich die Altervorsorge überhaupt durch bringe) die wollen das ich nur den Selbstbehalt von 800,-€ habe "mehr steht ihnen nicht zu basta" von wegen.

Aber im selben Zug haben die Zuständigen vom JA für (B) den Vollstreckungverzicht meines Ältesten Rückwirkend zum 12/2012 aufgehoben und verlangen natürlich rückwirkend die 58,-€.
Zu gleich wurde ein VV für die 2 Jüngeren von (B) durch das JA am AG eingereicht, aber durch mein Wiederspruch am AG ist das auch vom Tisch, und wurde ans JA zurückgewiesen.

So jetzt kam ein weiteres schreiben 1/2014 zur Kenntnisnahme zum schreiben vom 9/2013 in dem ich angemahnt werde und das Letzte mal aufgefordert werde die neuen UT-Urkunden für die 2 von (A) zu Unterzeichnen, da das JA sonst davon ausgehen kann , das ich..gerade Ich nicht an einer Freiwilligen Regelung nicht interessiert bin....

Die wollen meine Rechte nicht Anerkennen und fordern und mahnen und Unterstellen mir keine Einigung eingehen zu wollen.....das wird nur wider ein schreiben fürs Gericht sein...um mich wieder dort zu diskreditieren.

Da Sie mich versuchen auszuspielen was mein Selbstbehalt angeht, muss ich ja die berechnungen und Zeiträume der geforderten summen Aktuell und Rückwirkend im Auge behalten.

Denn hier Arbeiten 2 verschiedene Beistandschaften und eine Vorschusskasse auf einem Amt Hand in Hand gegen mich.

Mittlerweile da ich ja jetzt endlich einiges Abgewert habe (und mich endlich zur wehr setze) und die Abänderungsklage gewonnen habe...bzw. durchgewürgt habe.. das VV zurück warf und die Vorschusskasse nicht mit ihrem Intriganten versuch mir schulden auf zu brummen durch kamm...,

liegt seit 2 Monaten ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss für meinen ältesten gegenüber meiner BU vor in höhe von 58,- und rückstand 690,-.

Hier muss ich noch abwarten auf welche art sie diese belasten möchten.
Ob es nur den Laufenden Unterhalt oder auch den rückstand betrifft, den dadurch wäre ich ja zahlungunfähig und hätte ja meinen Selbstbehalt mehrere Monate in einem Unterschritten.

Hier eröffnet sich noch eine weiter Problemnatik die aber eventuell einen Anwalt in Versicherungsrecht Notwendig macht.

Denn die BU ist eine Zusatzversicherung einer Hauptversicherung die als Rentenversicherung(Altersvorsorge) gilt, die seit meinem BU-Bezug Beitragsfrei weiter geführt wird.

Nach Pfändungsrecht sind solche guthaben für die Altersvorsorge eigentlich gegen Pfändung geschütz, da sie einer nach Gesetzlichen bestimmten Frist zur auszahlung gebunden sind. Da diese auch bei meinem Laufenden Insolventzverfahren unberücksichtig blieb denke ich das sie da nicht heran können.

Denn wenn die das machen würde auch die versicherung einen Nutzen daraus ziehen und der gesamte versicherungschutz wäre fällig auch die der BU.

Da das unverhältnissmäßig wäre ein Eikommen zu zertsören das ebenfalls ein kleinen Teil des Unterhalts sichert.

Aber was denkt die Versicherung....??? das Sie ja an mich Zahlt, könnte ich mir vorstellen das diese unter vorgehaltener Hand ebenfalls versuchen aus meiner Lage einen nutzen zu ziehen.
Da sie ja noch verpflichtungen mir gegenüber aus meiner BU haben bis ich 60J bin...naja 1300;- *12*17=xxxxx da kommt auf die Zeit schon eine gewaltige Summe zusammen die sie sich ersparen würden.

Ihr Seht es ist sehr schwierig, und da sich immer wieder Fronten öffnen die anfangs eigentlich nicht erachtet werden, ist das schon zermürbend.




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Ich werde nicht in die Offensive gehen auch nicht defensiv bleiben sonder nur Passiv oder Aktiv auf ihr Vorgehen reagieren mit den mitteln die mir zur Verfügung stehen.
Ich denke das ich durch Zurückhaltung (nicht mit verweigerung)mehr bekomme auch wenn es nur kleine Fehler vom JA oder AG sind um sie dann vors OLG zuziehen .... habe das ja schon mal wegen einer differenz von 20€,- bei der PKH gemacht und das hat gut geklappt... und da war der Amts-Richter schon ein wenig ggrrrrr drauf.

so Jetzt bin ich mit dem Fall da wo ich gerade bin.

P.S Aus dem Trennungs-FAQ

@Mehr als irgendwo sonst gilt das Prinzip, sich zu widersetzen, Sand in das Unrechtsgetriebe zu streuen. Jedes falsche Verhalten einer Sachbearbeiterin muss mit Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerden beantwortet und öffentlich gemacht werden. Das ändert selten etwas, verursacht aber Aufwand auf der Gegenseite, so werden die Beistände zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Jugendamt muss mit Anfragen, Widersprüchen, Verzögerungen und Beschwerden eingedeckt werden. Bei Fehlern, die Geld kosten, ist der Beistand konsequent in Amtshaftung zu nehmen. Erst ab einer gewissen Quote renitenter Väter wird die väterverachtende Maschinerie ausgebremst werden. Bestände sind für Vormundschaften und 300-400 Beistandschaften zuständig, dort Arbeit zu verursachen hat durchaus Folgen.

Diesen Weg werde Ich gehen, aber nicht als Querolant ( eventuell mit der hilfe einiger hier die viel mehr erfahrung haben, auch zur unterstützung bei notwendigen schreiben an die Behörden und deren Helfer ) und ich werde dabei die Kinder nicht ausser acht lassen, denn diese sind mir die wichtigsten, habe momentan keine befürchtung was Boykott oder Sorgerechtreitigkeiten angeht, das ist hier wohl eine sehr große hilfe.
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Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 08-08-2013, 14:04
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von p__ - 08-08-2013, 14:53
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RE: Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 28-02-2014, 09:03
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von p__ - 28-02-2014, 10:37
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 28-02-2014, 09:36
Mein Weg ab jetzt..... - von kidispapa - 24-01-2014, 13:35

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