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Ku wie reagieren
#9
Zitat:Sohn 2: Titel über 291 EUR bis 1.11.2014
Sohn 1: Titel über 356 EUR bis 1.5.2014 - da wird er volljährig.
Schulden daraus in Höhe von gut 14 Mille. Bis jetzt vergebliche Pfändungen. Was mir ein Rätsel ist, wieso hat eine Kontopfändung nicht funktioniert? Die müssen doch das Geld nicht an der Quelle abgreifen, sondern die brauchen bloss dein Konto leerzuräumen, wo alles von den vier Versicherungen zusammenfliesst? Hast du je einen Teilbetrag bezahlt oder nie etwas?

Das ist so richtig

1 ist der Ältere und wird im Mai 18
2 der jüngere und wird im Nov. 12

Die Schulden daraus liegen bei 12940€ reinem Unterhalt. Ab Januar ist durch die 800€ grenze der Unterhalt zumindest für den Kleinen gedeckt.

Bezahlt habe ich voll bis Mai 2012

Kontopfändung lief ins leere da ich ein Pfändungsschutzkonto habe mit 1800€ frei und der Anwalt im Januar 2013 ja eine normale Pfändung nach §850c veranlasst hat.


Ich bin durch den Unfall in Rente was auch festgestell ist ,3 der Rentenzahler sind RV und BG der vierte ist eine Privatversicherung die mich so stellen muss als würde ich tatsächlich noch arbeiten.

Das tun die auch seit 2002. In 2012 wurde festgestellt das sie in den letzten Jahren davor zuviel gezahlt hatten was dazu führte das die Zahlungen für 6 Monate eingestellt wurde .
Die Rechtsgrundlage dazu ist das sie seit 2002 nur unter Vorbehalt und der möglichkeit der zurück Forderung zahlen.
Es gibt keinen Gerichtsentscheid das sie zahlen müssen.

Die Zahlungen an mich die bis jetzt offen sind würden die Unterhaltsrückstände zu fast 100% abdecken .

Die Klage gegen die private Versicherung fordert das sie das offenstehende Geld an meine Kinder auszahlen.



Der Staatsanwalt mach mir nun gar keine Angst ersten bin ich garnicht Leistungsfähig zweitens habe ich Daueraufenthaltsrecht in einem nicht EuStaat. Eine erfolglose Hausdurchsuchung hatte ich schonSmile Was wollen die schon in 3 Koffern finden und alles andere gehört meiner zweiten FrauBig Grin

Ich bin zurück nach Deutschland weil ich die Klage gegen die Private Versicherung nur von hier aus führen kann. Und weil ich einen Antrag nach §1686 gegen Exe gestellt habe was auch nur von hier aus machbar ist .


Ich denke ich weis was der Exe Anwalt will. Der Große wird ja bald 18 und wenn die Situation so bleibt ist bei mir ja nix zuholen und Mutti hat ihr eigenes Einkommen und ist zudem wiederverheiratet für den Kleinen sieht es ja so ähnlich aus.

Von mir gibt es nur eine notarielle Urkunde statisch und begrenzt aber alles zu seiner Zeit.

Die einzige Frage die sich mir noch stellt ist

Soll ich die Abänderung der aktuellen Titel anstreben wenn möglich auch Rückwirken da ich ja nicht weis wie lange es dauert bis der Vierte wieder zahl oder ob überhaupt zahlt.
Denn es laufen ja immer weitere Schulden auf. zumindesten bis zum Ablauf der Titel.
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Ku wie reagieren - von anor-al-mal - 23-01-2014, 20:44
RE: Ku wie reagieren - von anor-al-mal - 24-01-2014, 00:54
RE: Ku wie reagieren - von sorglos - 24-01-2014, 01:01
RE: Ku wie reagieren - von anor-al-mal - 24-01-2014, 01:26
RE: Ku wie reagieren - von Petrus - 24-01-2014, 02:18
RE: Ku wie reagieren - von Petrus - 24-01-2014, 01:57
RE: Ku wie reagieren - von Blumentopferde - 24-01-2014, 08:03
RE: Ku wie reagieren - von p__ - 24-01-2014, 10:24
RE: Ku wie reagieren - von anor-al-mal - 24-01-2014, 12:29
RE: Ku wie reagieren - von p__ - 24-01-2014, 13:41
RE: Ku wie reagieren - von anor-al-mal - 24-01-2014, 15:08
RE: Ku wie reagieren - von p__ - 24-01-2014, 15:17

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