Also "unsere" Ex hatte sich auch mit Betrug selbst ein Bein gestellt, allerdings in ihrem Fall mit Sozialbetrug.
Kurze Schilderung:
- Wir kriegen ein Schreiben vom JC, mein Mann wäre der Ex zu BU verpflichtet (wegen Kind unter drei Jahren)
- Schrieb zurück, dass dem nicht sein kann, weil Ex verlobt und damit § 1579 Abs. 2 greift
- JC schreibt, sie wüssten nix von einer Verlobung und der Anspruch bleibt aufrecht erhalten
- Wir schreiben nochmal, legen Beweise (Screenshots von Facebook) vor --> keine Reaktion vom JC
- Mein Mann stellt Strafanzeige wegen versuchten Betruges & Sozialbetrug
- kein halbes Jahr später kriegt die Ex einen saftigen Strafbefehl wegen Sozialbetrug (Strafe & Rückzahlung der Überzahlung des JC); Begründung: sie hat nachweislich bewusst beim JC angegeben, sie lebe nicht in einer Beziehung
- Ex erhebt Widerspruch, Termin wird anberaumt, mein Mann als Zeuge geladen
--> Ex erscheint nicht, Strafbefehl wird rechtskräftig, wir kriegen eine Abschrift des Urteils & einen Bescheid vom JC, dass keinerlei BU-Ansprüche bestehen
(Fairerweise muss man allerdings erwähnen, dass uns in der Umgangssache diese Angelegenheit immer wieder auf die Füße gefallen ist, da sich niemand für den Sachverhalt an sich interessiert hat, sondern nur dafür, dass wir die arme arme KM mit einer Strafanzeige bedacht haben... dass diese absolut gerechtfertigt war, was das Urteil ja deutlich zeigt, wollte niemand so recht einsehen - was meines Erachtens schon eine ganze Menge über das Gerechtigkeitsempfinden des FamGerichts aussagt...)
Ich denke also, @ Austriake, du hast durchaus gute Chancen, wenn du die Ex nicht nur wegen Prozessbetrugs anzeigst, sondern auch wegen versuchtem Betrug gegen dich.
Kurze Schilderung:
- Wir kriegen ein Schreiben vom JC, mein Mann wäre der Ex zu BU verpflichtet (wegen Kind unter drei Jahren)
- Schrieb zurück, dass dem nicht sein kann, weil Ex verlobt und damit § 1579 Abs. 2 greift
- JC schreibt, sie wüssten nix von einer Verlobung und der Anspruch bleibt aufrecht erhalten
- Wir schreiben nochmal, legen Beweise (Screenshots von Facebook) vor --> keine Reaktion vom JC
- Mein Mann stellt Strafanzeige wegen versuchten Betruges & Sozialbetrug
- kein halbes Jahr später kriegt die Ex einen saftigen Strafbefehl wegen Sozialbetrug (Strafe & Rückzahlung der Überzahlung des JC); Begründung: sie hat nachweislich bewusst beim JC angegeben, sie lebe nicht in einer Beziehung
- Ex erhebt Widerspruch, Termin wird anberaumt, mein Mann als Zeuge geladen
--> Ex erscheint nicht, Strafbefehl wird rechtskräftig, wir kriegen eine Abschrift des Urteils & einen Bescheid vom JC, dass keinerlei BU-Ansprüche bestehen
(Fairerweise muss man allerdings erwähnen, dass uns in der Umgangssache diese Angelegenheit immer wieder auf die Füße gefallen ist, da sich niemand für den Sachverhalt an sich interessiert hat, sondern nur dafür, dass wir die arme arme KM mit einer Strafanzeige bedacht haben... dass diese absolut gerechtfertigt war, was das Urteil ja deutlich zeigt, wollte niemand so recht einsehen - was meines Erachtens schon eine ganze Menge über das Gerechtigkeitsempfinden des FamGerichts aussagt...)
Ich denke also, @ Austriake, du hast durchaus gute Chancen, wenn du die Ex nicht nur wegen Prozessbetrugs anzeigst, sondern auch wegen versuchtem Betrug gegen dich.