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Unterhalt, Umgangskosten
#20
Danke für den Zusammenschluss, ich wusste nicht wo ich ihn einbringen sollte.

Ich werde in diesen Thread alles neue einbringen, um euch infos über den Stand und neuigkeiten zu geben,

und um eventuell hilfestellung eurer seits zu bekommen besonderst was das formulieren von schreiben betrifft.

lg...
So,
Habe den Pfändungs u. Überweisungsbeschluss vom AG nochmals unter die Lupe genommen.

Das ja vom Gericht ausgefüllt wurde und (denke ich) maßgebend für mein Selbstbehalt und weiteres
Vorgehen, gegen das JA und VK wichtig ist, da wenn die ja nicht aufpassen
und ihre Rückberechnungen/Forderungen von Unterhalt wie es momentan aus sieht wider meinen selbstbehalt gefährden würden .

Nur bei der Formulierung weis ich nicht ob ich dies Richtig Verstehe.

Hier handelt es sich nur um 1 Titel eines Kindes.

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"Dem Schuldner dürfen vom errechneten Nettoeinkommen bis zur Deckung des Gläubigersanspruchs für seinen eigenen notwendigen Unterhalt 850,- Rente verbleiben.
sowie zur gleichen Befriedigung der Unterhaltsansprüche der berechtigten Personen, die dem Gläubiger gleichstehen 4/5 Anteile des Netteinkommens das nach Abzug des notwendigen Unterhalts des Schuldners verbleibt."

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Frage:

Gilt dies nur für den Laufenden Unterhalt des Kindes oder auch
für UH-Schulden die aufgrund der Rückwirkenden Aufhebung des
Vollstreckungsverzichts des einen Beschlusses gemacht wurden.

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Mein Gedankliches Verständnis der Situation:
1. Egal was die Fordern mir werden 850,- selbstbehalt durch das Gericht gewährleistet.

2. Sie können in dem nur die 58,- UH holen,aber nicht die ganzen 690,- UH schulden auf einmal zusätzlich holen.

3. Wenn Unterschulden aufgrund Rückwirkende Aufhebung des Vollstreckungverzichtes entstehen, ist ja für diese Monate wo dies verlangt wird als Minderung der weiteren Unterhaltsansprüche der Anderen berechtigten zu verwenden und zu berücksichtigen, die sie mir noch andrehen möchten.

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Da kann ich ja die 2 Beistandschaften und die VK mit ihrem Vorgehen und unterschwelligen Forderungen
Bürokratisch konfrontieren lassen und beschäftigen, und wenn das erstmal vor das AG gehen sollte
muss das auch noch ein A-Richter bewerten und entscheiden.

Da werden sich sicherlich Fehler einschleichen die es wert sind ans OLG zu gehen

Ist ja witzig... na dann rechne ich mal mit einer Achterbahnfahrt mit allen beteiligten.
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Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 08-08-2013, 14:04
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von p__ - 08-08-2013, 14:53
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Mein Weg ab jetzt..... - von kidispapa - 24-01-2014, 13:35

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