24-01-2014, 16:29
(24-01-2014, 15:25)p schrieb: Austriake, wenn die arme Dame so furchtbar krank ist, solltest du auch die Führerscheinstelle davon in Kenntnis setzen, damit nach § 3 Abs. 1 StVG gehandelt werden kann.Das gefällt mir! Schön schmutzig! :-P
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Vielleicht stellen sich manche Krankheiten dann auch wie durch ein Wunder als nicht so gravierend heraus.