Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 1579 BGB - Verwirkung
#9
@Austriake, kann Dir nur raten, alles aufzufahren. Selbst wenn der Richter es ignoriert, dann hast Du vor dem OLG wenigstens eine Chance. Mach' dem Richter auch klar, dass Du auf jeden Fall Berufung einlegen wirst, wenn er diese Anhaltspunkte ignoriert, also Deiner Exe einen Prozessbetrug durchgehen lässt.

Habe dasselbe Spiel gespielt, als es um eine Sorgerechtsfrage ging. Habe dem Richter ganz ruhig erklärt, er kann entscheiden wie er will, ich werde durch alle Instanzen gehen. Hat funktioniert. Zu verlieren hast Du bei Deinem eh nichts, systemkonformes Verhalten dient nur dem System und Deiner Ex.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
§ 1579 BGB - Verwirkung - von Austriake - 23-01-2014, 08:50
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Jessy - 23-01-2014, 12:15
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Petrus - 23-01-2014, 19:50
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Austriake - 24-01-2014, 09:33
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Jessy - 24-01-2014, 12:48
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von p__ - 24-01-2014, 15:25
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von mischka - 24-01-2014, 16:29
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Austriake - 28-01-2014, 10:38
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von mischka - 28-01-2014, 11:34
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von p__ - 24-01-2014, 17:29
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von blue - 24-01-2014, 21:01
RE: § 1579 BGB - Verwirkung - von Clint Eastwood - 24-01-2014, 17:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste