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Unterhalt, Umgangskosten
#22
Langer Tag an den Papieren...und am Rechner und im Netz.

Nach dem ich zum 5/2012 die Abänderung für Kinder aus (A) erreicht hatte, ist das älteste Kind 12/2012 18J geworden, und nachweislich auch nicht mehr Priveligiert ist, wurde zum 6/2013 von der anderen Beistandschaft die für die Kinder aus (B) zuständig ist, der Vollstreckungverzicht rückwirkend zum 12/2012 aufgehoben.

Daher kommen die UH-Schulden des eines Kindes, die ebenfalls in dem Pfändungsbeschluss aufgeführt sind, (ca. 700,-).

Ist ja ein erster erfolg gegen die Beiständin von (B) da Sie im VV mir nur 800,- belassen wollte und ich jetzt wenigstens 850,- zur verfügung habe und hier tatsächlich noch die Beratungshilfe greifen könnte ebenfals die PKH ohne Raten....

Mal Rechnen was da noch geht......

Rückwirkend zum 12/2012 Für ältesten aus (B) 58,-
Rückwirkend wollen die, die Beschlüsse der 2 Kinder aus (A) von 32,- auf 71,- Titulieren (2x 71,-) 142,-
ergibt alleine schon = 200,- Monatlich.

Bei 1320,- abzügl. KK 225,- abzügl. selbstbehalt 850,- bleiben 245,- zu verteilende Masse.

Was ist da mit den anderen 2 Kinder aus (B)...gleichstellung und so... ????

Also Klagen stehen devenitiv im Raum schon alleine wegen der gleichstellung der Kinder, was hier selbst die Beistandschaft zu mißachten vermag, durch ihre wahllosen versuche mich unter die Brücke zu kriegen.

Daher muß selbst diese Dame früher oder später den Pfändungsbeschluss ändern lassen wenn es zur Klage kommt, da dieser UH-Anspruch, den der anderen Kinder eigentlich angeglichen werden muss.
Exakte DT formel zur berechnung des Unterhalt für mich gemacht.

Exakte Unterhaltsberechnung nach der
Düsseldorfer Tabelle im Mangelfall

Beide Kinder aus (A) mit Gerichtsbeschluss 32,- aktuell
gefordert vom JA 71,- anspruch auf 59,- nach der DT

Das Kind aus (B) aktuell mit Titel und Pfändungsbeschluss darauf von 58,-
hat einen eigentlichen tatsächlichen anspruch auf ca. 48,-

Die beiden verbleibenden Kinder die bis jetzt noch über keinen Titel verfügen stehen ca. 39,- zu.

Hier ist alleine der Unterhalt für Kind aus (B) der im Pfändungsbeschluss steht, um 10,-€ zu hoch.

desweiteren ist die geforderte Titulierung der beiden aus (A) auch um jeweils 12,-€ zu hoch angesetzt.

Hier wird dann nicht wegen mir ein Verfahren enstehen, eben so auch nicht wegen den 40,- bis 80,- Differenz, sonder wegen den berechnungen des JA um der gleichstellung aller Kinder gerecht zu werden, besonderst der 2 Kinder die noch gar kein Titel haben.

man das sieht ja echt witzig aus.....

Daher werde ich nichts unternehmen auch nichts wegen der noch nicht exakten mehrkostenrechnung der Miete, die ich dann erst in der eventuellen neuauflage einer gesamten UH-Klage durch das JA ansetzen werde...

Und wenn da etwas am AG schief läuft...was sagt den das OLG zu solchen abstrakten vorgängen und berechnungen des JA´s.......;-)

Das wird ja ein richtiges humorvolles Theaterstück wenn das so läuft.. ich schmeis mich jetzt schon vor lachen weg.... wie sauer die auf mich werden....
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Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 08-08-2013, 14:04
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von p__ - 08-08-2013, 14:53
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RE: Unterhalt, Umgangskosten - von p__ - 28-02-2014, 10:37
RE: Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 28-02-2014, 09:36
Mein Weg ab jetzt..... - von kidispapa - 24-01-2014, 13:35

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