Wenn sich der Gerichtsvollzieher gemeldet hat, muss der dann nicht rausrücken für welchen Auftraggeber/Gläubiger er pfändet und wo der Auftraggeber seine Meldeadresse hat? Bzw. als Gläubiger muß man ja den Gerichtsvollzieher beauftragen und der wird sicherlich nicht für Frau Inkognito ohne entsprechende Adresse tätig.
Das Gericht am entsprechenden Wohnort ist dann zuständig.
Das Gericht am entsprechenden Wohnort ist dann zuständig.