27-01-2014, 19:20
Das Problem ist, dass die Alte untergetaucht ist und regelmäßig das Geld einstreicht. Und das Hauptproblem ist jetzt rauszufinden, die Bank dazu zu bringen, den Kontoinhaber und dessen Adresse zu nennen, wobei, auch diese Adresse schon längst nicht mehr aktuell sein muß.
Und solange die Adresse nicht bekannt ist, ist der Gerichtsort nicht bekannt und man dreht sich im Kreis wenn man Auskünfte oder eine Abänderung des Titels möchte.
Wenn man bei einem Schuldner eine Pfändung durchführen will, muss man doch ein Formular ausfüllen, muß in diesem Formar der Gläubiger zwingend seine Adresse eintragen? Muß der Gerichtsvollzieher dieses Formular zwecks Einsicht beim Gläubiger vorlegen?
Wenn ja, würde ich nicht zahlen, den Gerichtsvollzieher abwarten, mir die Adresse des Gläubigers geben lassen und sofort Änderungsklage beim zuständigen örtlichen Gericht einreichen.
Und solange die Adresse nicht bekannt ist, ist der Gerichtsort nicht bekannt und man dreht sich im Kreis wenn man Auskünfte oder eine Abänderung des Titels möchte.
Wenn man bei einem Schuldner eine Pfändung durchführen will, muss man doch ein Formular ausfüllen, muß in diesem Formar der Gläubiger zwingend seine Adresse eintragen? Muß der Gerichtsvollzieher dieses Formular zwecks Einsicht beim Gläubiger vorlegen?
Wenn ja, würde ich nicht zahlen, den Gerichtsvollzieher abwarten, mir die Adresse des Gläubigers geben lassen und sofort Änderungsklage beim zuständigen örtlichen Gericht einreichen.