27-01-2014, 19:47
Egal ob sie unbekannt verzogen ist oder nicht: Wer nicht regelmässig nachweist, dass er bedürftig ist, ist auch nicht unterhaltsberechtigt. Also hängt es nur am Titel. Gegen den Titel klagen. Welches Werkzeug - Abänderungsklage oder Korrekturklage - in deinem Fall das Richtige ist, muss der Anwalt prüfen.