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Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ?
#9
(28-01-2014, 10:17)ArJa schrieb: Um ernstgenommen zu werden muß man authentisch und echt sein.

Ich denke, wer nicht bei sich bleibt, schwächt sich. Ich hab´s jedenfalls so gehalten.

Argumentativ bin ich immer vom Kindeswohl her gekommen.

Und ich war auch empört, wenn ich das für richtig hielt; z. B. habe ich der gegnerischen Anwältin kaum erträglich Dummheit unterstellt, weil ihr nichts besseres einfiele, als mir mangelnde Orientierung am Kindeswohl zu unterstellen. Und wenn sie es so wolle, könnten wir so weitermachen... Die Beiständin z. B. meinte in der Verhandlung, sie würde mir nicht glauben können, dass... - ich empfahl ihr, das Ding mit dem Glauben doch lieber in ´ner Kirche zu bringen, aber nicht im Gericht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - von wackelpudding - 28-01-2014, 11:07

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