28-01-2014, 13:00
Hallo zusammen,
vor gut einem Jahr haben mein Ex und ich uns getrennt. Das gemeinsame Kind ist 2 Jahre alt.
Mein Ex Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte, drehte daraufhin komplett ab, Jobverlust, Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und Alkoholentzug und nun Hartz4 sind die Folge.
Er kündigte mir an, mir und dem Kind niemals Unterhalt zu zahlen und lieber Hartz4 zu kassieren, dann müsste ich nämlich für ihn zahlen.
Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Ich habe nun begonnen nach der Elternzeit wieder halbtags zu arbeiten. Kümmere mich allein ums Kind. Mein Ex taucht garnicht mehr auf und hilft weder im Alltag noch finanziell.
Ich erhalte also nur ein kleines Gehalt + Kindergeld, komme aber über die Runden. Unterhalt gibt es keinen.
Nun verlangt der Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von mir. Soweit so gut, zum Unterhalt bezahlen reicht es eh nicht.
Aber wie lange kann der Jobcenter unterhaltstechnisch in diesem Fall auf mich zurückgreifen? Die Scheidung läuft.
Irgendwann möchte ich ja auch einmal wieder mehr arbeiten, um mir und dem Kind vielleicht auch mal einen Urlaub gönnen zu können und finanziell etwas mehr Luft zu haben, aber wozu sollte ich mir noch mehr Stress machen, wenn das mehr an Geld dann sowieso ans Amt fließt?
Mein Ex ist trotz der psychischen Probleme nicht diagnostiziert und somit offiziell gesund.
Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf mich zurückgegriffen werden? Und wie hoch ist eigentlich der Selbstbehalt gegenüber meinem Ex, wenn ich auch noch ein Kind zu versorgen habe?
Danke schon mal für alle Antworten und
LG texanerin
vor gut einem Jahr haben mein Ex und ich uns getrennt. Das gemeinsame Kind ist 2 Jahre alt.
Mein Ex Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte, drehte daraufhin komplett ab, Jobverlust, Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und Alkoholentzug und nun Hartz4 sind die Folge.
Er kündigte mir an, mir und dem Kind niemals Unterhalt zu zahlen und lieber Hartz4 zu kassieren, dann müsste ich nämlich für ihn zahlen.
Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Ich habe nun begonnen nach der Elternzeit wieder halbtags zu arbeiten. Kümmere mich allein ums Kind. Mein Ex taucht garnicht mehr auf und hilft weder im Alltag noch finanziell.
Ich erhalte also nur ein kleines Gehalt + Kindergeld, komme aber über die Runden. Unterhalt gibt es keinen.
Nun verlangt der Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von mir. Soweit so gut, zum Unterhalt bezahlen reicht es eh nicht.
Aber wie lange kann der Jobcenter unterhaltstechnisch in diesem Fall auf mich zurückgreifen? Die Scheidung läuft.
Irgendwann möchte ich ja auch einmal wieder mehr arbeiten, um mir und dem Kind vielleicht auch mal einen Urlaub gönnen zu können und finanziell etwas mehr Luft zu haben, aber wozu sollte ich mir noch mehr Stress machen, wenn das mehr an Geld dann sowieso ans Amt fließt?
Mein Ex ist trotz der psychischen Probleme nicht diagnostiziert und somit offiziell gesund.
Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf mich zurückgegriffen werden? Und wie hoch ist eigentlich der Selbstbehalt gegenüber meinem Ex, wenn ich auch noch ein Kind zu versorgen habe?
Danke schon mal für alle Antworten und
LG texanerin