VKH wird u.U. nur auf Kredit gewährt, da gibt es ein Wirrwar Regeln.
In den Unterhaltsleitlinien der OLGs:
Beim Ehegattenunterhalt finden umfangreiche Bereinigungen statt, unter anderem wegen Barunterhaltspflicht gegenüber Kindern. Ist dein Ex nicht leistungsfähig, musst du gegenüber deinem Kind Barunterhalt leisten. Das verringert dein Einkommen, du darfst also mehr verdinenen ohne über den Selbstbehalt zu kommen.
Wenn allerdings dein streitlustiger Ex dein "dickes" Einkommen sieht, wird er noch streitlustiger und verzögert die Scheidung.
In den Unterhaltsleitlinien der OLGs:
Beim Ehegattenunterhalt finden umfangreiche Bereinigungen statt, unter anderem wegen Barunterhaltspflicht gegenüber Kindern. Ist dein Ex nicht leistungsfähig, musst du gegenüber deinem Kind Barunterhalt leisten. Das verringert dein Einkommen, du darfst also mehr verdinenen ohne über den Selbstbehalt zu kommen.
Wenn allerdings dein streitlustiger Ex dein "dickes" Einkommen sieht, wird er noch streitlustiger und verzögert die Scheidung.