28-01-2014, 14:50
(28-01-2014, 14:12)texanerin schrieb: Genau weiß ich auch nicht wie es gelaufen ist. Ich weiß dass er in einer Klinik war, allerdings freiwillig. Danach noch bei einem Psychiater, er brach die die Behandlung dann aber ab. Ich weiß auch, dass er nicht in Behandlung ist.
Krankgeschrieben ist er auch nicht, also kann er ja auch nicht krank sein? Er hat selbst vor Gericht gesagt, KEINE psych. Probleme mehr zu haben, als es um den Umgang ging (den er selbst abgebrochen hat). Also entweder oder, oder?
Nein, so einfach ist es leider nicht.
Es könnte ja sein, dass der Umgangsabbruch ein Teil des Krankheitsbildes ist.
Die übrige Beschreibung passt sehr gut zur Alkoholkrankheit - nach der körperlichen Entgiftung geht es dem Patienten wieder so weit gut, dass er meint den Rest auch ohne fremde Hilfe zu schaffen.
Im Zweifel wird das Gericht deinen Ex zu einem arbeitsmedizinischen Gutachter schicken, um Gewißheit zu haben. Wenn er dort angetrunken aufkreuzt, dann ist das Ergebnis klar, oder?
Wie lange hat denn eure Ehe gedauert? Wenn die Alkoholkrankheit eheprägend war, dann bekommst du lebenslänglich.
Austriake
P.S.: das taktieren und hoffen auf die Zeit nach der Scheidung bringt m.M. nach wenig. Dein Ex kann jederzeit und überall auf Neufestsetzung des Unterhalts klagen. Zum Beispiel mit der Begründung, Du arbeitest wieder Vollzeit und bist numehr leistungsfähiger als vorher.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1