28-01-2014, 15:17
(28-01-2014, 15:05)texanerin schrieb: Wie hoch ist denn dann der Barunterhalt?
317 EUR abzüglich halbes Kindergeld. Minimum für Kinder unter 6 Jahren.
(28-01-2014, 15:05)texanerin schrieb: Dazu kommt noch, das er mir mal süffisant mitgeteilt hat, dass er eh nicht mehr arbeiten wird um keinen Unterhalt zahlen zu müssen und mir damit eins auszuwischen, weil ich ja dann für ihn blechen müsste!
Schwachsinn, den man im Überschwang sagt ohne die Fakten zu kennen. Für den Kinderunterhalt hat er eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und das ist knallhart. Er findet sich dann blitzschnell als Dauergepfändeter wieder und das Leben im Wohnklo mit ALG 2, p-Konto, Strafanzeigengefahr macht nicht lange Spass. Offenbar gab es nicht den üblichen Schriftverkehr mit den jeweils gegnerischen Anwälten und er hat noch nicht erfasst, wie der Spass mit dem Unterhaltsrecht läuft.