31-01-2014, 08:34
Hallo Papi-Lohn,
vielen Dank. Die Liste fuehrt Betrugsdelikte. Das Nichtbezahlen von Ehegattenunterhalt sowie das Verschweigen des Aufenthaltsorts sowie der Einkuenfte und des Arbeitgebers kann als Betrug ausgelegt werden.
Ich zahle ja seit 18 Monaten keinen Ehegattenunterhalt mehr und hab den Hasenfuss gemacht.
Gruss
Pennfred
vielen Dank. Die Liste fuehrt Betrugsdelikte. Das Nichtbezahlen von Ehegattenunterhalt sowie das Verschweigen des Aufenthaltsorts sowie der Einkuenfte und des Arbeitgebers kann als Betrug ausgelegt werden.
Ich zahle ja seit 18 Monaten keinen Ehegattenunterhalt mehr und hab den Hasenfuss gemacht.
Gruss
Pennfred