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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#49
(31-01-2014, 15:41)raid schrieb: Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Gesetzeslücke.
Das denke ich nicht.
Jedenfalls nicht um eine versehentliche.

Unter Abschätzung der geistigen Haltung des Gesetzgebers, steht dahinter die Ansicht, dass dieser Erguss ja dafür vorgesehen ist, einer Frau ein Kind zu verschaffen. Es gehört damit praktisch schon ihr.
Da kann doch jetzt nicht einfach ein Mann kommen, und ihr dieses Recht wieder nehmen.
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RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 11:54
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