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Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ?
#28
(31-01-2014, 10:27)p schrieb: Dich informieren ist immer gut. Rede aber bloss nicht zu viel und halte keine Vorträge.
Niemand mag einen Aussenstehenden, der es besser weiss.

Von daher hat sich die Frage des TO von vornherein erübrigt.
Insbesondere bei diesen unsäglichen VerfahrensbeiständInnen, deren Meinung dann doch denen der äusserst erfahrenen JA-Damen eher im Hintergrund steht. Big Grin

Im Grunde hat die besonders allwissende Richterin die Hand über ihre Mätressen. Ansonsten würde sie diee nicht einsetzen!
Tongue
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RE: Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - von blue - 31-01-2014, 23:48

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