05-02-2014, 01:11
@raid hat völlig Recht. Die privatrechtliche Forderung deiner Ex gegen dich ist auf das JC übergangen, weil die in einem öffentlichen-rechtlichen Bescheid für dich eingesprungen sind. Die Ex hat den Anspruch gegen Leistungen getauscht (und ist so auch bequemerweise die Anspruchsdurchsetzung losgeworden). Gegen diesen Bescheid (der dich nicht betrifft) kann nur die Ex Widerspruch einlegen.
Du müßtest schon den privatrechtlichen Ausgangsanspruch anfechten. Dafür ist das JC die falsche Adresse.
Zum Rest fehlen Hintergrundinfos. Jedenfalls wird das JC nach Verstreichen der Frist die Vollstreckung einleiten.
Du müßtest schon den privatrechtlichen Ausgangsanspruch anfechten. Dafür ist das JC die falsche Adresse.
Zum Rest fehlen Hintergrundinfos. Jedenfalls wird das JC nach Verstreichen der Frist die Vollstreckung einleiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #