06-02-2014, 06:29
Ich würde auf jeden Fall antworten und für das nachfolgende Schreiben das Briefpapier des Väterwiderstand verwenden.
Anm.:
Das Fettgedruckte könnte dir -gerade bei diesem Richter- eine Beleidigungsklage einbringen, auf die ich es nicht ankommen lassen würde.
Zitat:Sehr geehrter Herr Richter,
Ihr Schreiben vom 31.01.2014 weise ich mit Blick auf die bereits im Juni 2011 stattgefundene Verhandlung als unschlüssig zurück.
Im Übrigen habe ich den offenen Posten i.H.v. 330,00 € zeitgleich am 31.01.2014 überwiesen.
Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Begriff "Kinderklau" eine für den Bezugssachverhalt treffende Bewertung ist.
Zum Unterhaltsrecht erlaube ich mir darüber hinaus die Anmerkung, dass in Deutschland seit langem eine demografische Entwicklung beklagt wird, derzufolge in unmittelbar bevorstehender Zeit keine Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, weil nicht genügend Kinder geboren werden. Bekannt ist überdies, dass dieser Generationenwechsel zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Problem im Hinblick auf die Rentensicherheit führt.
Allein vor diesem Hintergrund ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, Väter zu bestrafen, die trotz der sie diskriminierenden Umstände noch bereit sind, Kinder zu zeugen. Es ist auch nicht einsehbar, warum diese Väter -jedenfalls in der Regel- mit Barunterhaltspflichten belastet werden, obwohl die Gesellschaft insgesamt ihnen zu Dank verpflichtet sein müßte. Das trifft jedenfalls auf Väter zu, die sich ihrer Erziehungsverantwortung nicht entziehen, sondern sich einer gleichwertigen Elternschaft zur Verfügung stellen und sich bereit erklären, mit der Mutter das gemeinsame Kind zu betreuen.
Hierzulande ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die stattdessen Betreuungsunterhalt leisten, mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.
Soweit also staatlich produzierte "Mangelfälle" (die entstehen, wenn nicht leistungsfähige Väter trotz ihrer Bereitschaft Betreuungsunterhalt zu leisten, zu Barunterhalt, ggf. zu fiktiven Unterhalt verpflichtet und insoweit finanziell ruiniert werden) zu Allem auch noch ausgegrenzt und entsorgt werden, kann es nicht verwundern, wenn Motivation und Zahlungsmoral zu einer Überinanspruchnahme der Rechtsprechung führen.
Die Geburtenzahlen sinken - die familiengerichtlichen Verfahren nehmen zu und mit mittlerweile konstanter Regelmäßigkeit erhalten deutsche Familiengerichte und -senate ihre leichtfertigen Fehlentscheidungen wegen Menschenrechtsverletzungen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "um die Ohren geschlagen".
Der Satz: "Freu' Dich - auch Du bist Deutschland" erfüllt insoweit in prüfenswerter Weise den Tatbestand der Beleidigung, während "Dummheit" an den juristischen Fakultäten unserer Hochschulen ein Lehrfach für lernbehinderte Familienjuristen zu sein scheint.
Als verantwortungsbewußter Vater werde ich mir auch künftig gestatten, mich gegen menschenverachtendes Unrecht einzusetzen, damit Väter nicht dafür bestraft werden, weil alleinerziehungsberechtigte Mütter mit justitieller Unterstützung Kinderinteressen verletzen, um den anderen Elternteil zu entsorgen.
Mit besonderer Hochachtung !
Anm.:
Das Fettgedruckte könnte dir -gerade bei diesem Richter- eine Beleidigungsklage einbringen, auf die ich es nicht ankommen lassen würde.