08-02-2014, 12:14
@Undwegbinich
Bzgl. des Verfahrens ist eine Ermittlung anhängig, wie Du schreibst. Die kannst Du nicht mehr stoppen. Das Strafverfahren kann auch ohne Dich eingeleitet werden. Nur zur Hauptverhandlung muss Du persönlich anwesend sein. Somit hast Du noch Zeit, Deine Pläne zu überdenken.
Erzähl doch mal, was Du beruflich machst, und wie Du auf die Idee gekommen bist, Dich ins Ausland zu flüchten. anstatt dem Prozess entgegenzutreten. Was würdest Du dann im Ausland machen ?
Bzgl. des Verfahrens ist eine Ermittlung anhängig, wie Du schreibst. Die kannst Du nicht mehr stoppen. Das Strafverfahren kann auch ohne Dich eingeleitet werden. Nur zur Hauptverhandlung muss Du persönlich anwesend sein. Somit hast Du noch Zeit, Deine Pläne zu überdenken.
Erzähl doch mal, was Du beruflich machst, und wie Du auf die Idee gekommen bist, Dich ins Ausland zu flüchten. anstatt dem Prozess entgegenzutreten. Was würdest Du dann im Ausland machen ?
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