09-02-2014, 18:17
Wenn es nicht möglich ist, das ohne Niveauabsturz zu diskutieren, dann ist schweigen besser.
Das will niemand. Nur: Im Gegensatz zu den vielen Trennungsvätern hast du dich freiwillig zu diesem Wahnsinn verpflichtet, diesen Damen viel Geld zu geben. Das verursacht auch Zweifel an deinen Fähigkeiten, für die Zukunft zu planen und die richtigen Mittel dafür einzusetzen. Deine berufliche Situation macht es auch nicht leichter, Praxis und berufliche Auslandserfahrung hast du nicht. Die klassischen Auswanderungsländer sind generell kein gutes Ziel, mit denen bestehen schon seit den 1950er Jahren Abkommen, um Unterhaltspflichtigen hinterherzusteigen.
Bei der Energie, die deine Exfrauen investieren kann es auch sein, dass du weggehst, dort etwas aufbaust und nach einigen Jahren erwischen sie dich doch. Passiert, auch Leuten hier im Forum. Das wird dann richtig mies, weil deine mühsam erarbeiteten Eigentümer kaputt gemacht werden. Du könntest dann genausogut in Deutschland alles hinwerfen, die Strafverfahren aussitzen, nebenher ein bisschen grau arbeiten, z.B. eine Limited aufbauen.
Oben hast etwas vom "170er" geschrieben. Soll das §170 StGB sein, Unterhaltspflichtverletzung? Es geht aber doch nur um Unterhalt für Erwachsene aus dem Ehevertrag? Dafür kommt §170 StGB nun wirklich selten zur Anwendung, ich kenne keinen einzigen Fall wo das passiert ist. Wenn, dann dreht es sich um Kindesunterhalt. Lass dich mal nicht von jeder Drohkulisse aus dem Land scheuchen.
(09-02-2014, 15:42)Undwegbinich schrieb: Ganz Ehrlich gesagt will ich denen nicht einen Cent mehr geben!
Das will niemand. Nur: Im Gegensatz zu den vielen Trennungsvätern hast du dich freiwillig zu diesem Wahnsinn verpflichtet, diesen Damen viel Geld zu geben. Das verursacht auch Zweifel an deinen Fähigkeiten, für die Zukunft zu planen und die richtigen Mittel dafür einzusetzen. Deine berufliche Situation macht es auch nicht leichter, Praxis und berufliche Auslandserfahrung hast du nicht. Die klassischen Auswanderungsländer sind generell kein gutes Ziel, mit denen bestehen schon seit den 1950er Jahren Abkommen, um Unterhaltspflichtigen hinterherzusteigen.
Bei der Energie, die deine Exfrauen investieren kann es auch sein, dass du weggehst, dort etwas aufbaust und nach einigen Jahren erwischen sie dich doch. Passiert, auch Leuten hier im Forum. Das wird dann richtig mies, weil deine mühsam erarbeiteten Eigentümer kaputt gemacht werden. Du könntest dann genausogut in Deutschland alles hinwerfen, die Strafverfahren aussitzen, nebenher ein bisschen grau arbeiten, z.B. eine Limited aufbauen.
Oben hast etwas vom "170er" geschrieben. Soll das §170 StGB sein, Unterhaltspflichtverletzung? Es geht aber doch nur um Unterhalt für Erwachsene aus dem Ehevertrag? Dafür kommt §170 StGB nun wirklich selten zur Anwendung, ich kenne keinen einzigen Fall wo das passiert ist. Wenn, dann dreht es sich um Kindesunterhalt. Lass dich mal nicht von jeder Drohkulisse aus dem Land scheuchen.