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Schulische Ausbildung ohne Vergütung!
#6
(10-02-2014, 14:26)Zahlvater:-) schrieb: Nicht falsch verstehen - auch ich möchte das meine Kinder etwas anständiges lernen - doch es wurmt mich - jetzt schon zu wissen - das Exe sich wenn meine Tochter das 18 Lebensjahr erreicht - nicht für unsere Kinder finanziell mitaufkommt!

Problem: Dagegen kannst du nichts machen. Auch sonst ist eigentlich alles gelaufen. Titel besteht schon, du hast dir auch ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind zugelegt.

Es ist in der Tat eine grosse Ungerechtigkeit, wenn nämlich ein unterhaltspflichtiger Vater in Elternzeit geht, dann wird ihm vor Gericht der Marsch geblasen, er habe gefällist den Unterhalt weiterzuzahlen und sein Kinderproduktionsvergnügen habe er nicht auf Kosten eines anderen Kindes zu geniessen.

Bei privilegierten Volljährigen gilt nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich dasselbe. Da würde es vorrangig die Mütter treffen. Tut es aber nicht, da wird Richterlein weich, butterweich und das böse Wort von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und dem fiktiven Einkommen fällt gar nicht erst. Papi zahl weiter - allein.

Achte bei der Volljährigkeit trotzdem auf eine Neuberechnung des Zahlbetrages, weil das Kindergeld dann ganz bedarfsmindernd zählt und nicht mehr nur zur Hälfte.
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RE: Schulische Ausbildung ohne Vergütung! - von p__ - 10-02-2014, 14:55

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