11-02-2014, 14:23
In Sachen VAMV ./. PAPA-YA gibt's ja einen Folgetermin. Mir jedenfalls ist das Datum noch unbekannt. Ich habe gehört, der Richter will sich nun auch den Mitschnitt, den Stefan Wiederer veröffentlicht hatte, anhören. Warum er den Mitschnitt für erheblich hält, nachdem PAPA-YA Zeugen dazu präsentiert hatte (die sogar eidesstattlich versicherten, die Vorwürfe gehört zu haben), ist mir schleierhaft. Bestehen noch Zweifel an den Zeugenaussagen oder ist er (nur) neugierig?
Oder wird nach einem Grund gesucht sagen zu können: "Naja, wenn man sich das im Zusammenhang anhört, dann hat Frau Strasser sich nicht immer korrekt ausgedrückt und sich gelegentlich verleiten lassen, mißverständlich zu formulieren ...
Die ihr nur unterstellten Absichten rechtfertigen keine vom Beklagten veröffentlichten Vorwürfe."
Für Schadensersatz wird's dann zwar nicht reichen - aber der Unterlassungsanspruch könnte dann begründet sein.
Ich finde derzeit keine halbwegs objektive und sachliche Berichtertstattung dazu.
Nur "Hurra-Geschrei". Gibt's denn keine Stellungnahme von Offermann?
Oder wird nach einem Grund gesucht sagen zu können: "Naja, wenn man sich das im Zusammenhang anhört, dann hat Frau Strasser sich nicht immer korrekt ausgedrückt und sich gelegentlich verleiten lassen, mißverständlich zu formulieren ...
Die ihr nur unterstellten Absichten rechtfertigen keine vom Beklagten veröffentlichten Vorwürfe."
Für Schadensersatz wird's dann zwar nicht reichen - aber der Unterlassungsanspruch könnte dann begründet sein.
Ich finde derzeit keine halbwegs objektive und sachliche Berichtertstattung dazu.
Nur "Hurra-Geschrei". Gibt's denn keine Stellungnahme von Offermann?