11-02-2014, 17:30
(11-02-2014, 14:23)Ibykus schrieb: Ich habe gehört, der Richter will sich nun auch den Mitschnitt, den Stefan Wiederer veröffentlicht hatte, anhören.
Ja, logischerweise. Denn keiner der vernommenen Zeugen konnte mit Bestimmheit sagen, ob denn RA Strasser in wörtlicher Rede diese Äusserung so oder anders oder vielleicht nur sinngemäss gesagt habe.
Es kommt aber wohl darauf an, was denn nun RA Strasser in wörtlicher Rede während der Veranstaltung gesagt hat. Und ob sie es wörtlich oder nur sinngemäss so gesagt hat. Und ob das zuhörende Publikum ihrer Veranstaltung die Worte ganz genau so gehört hat oder nur geglaubt hat so zu hören und selbst einen bestimmten Inhalt da hinein interpretiert hat.
Und weil das eben auch nach der dritten Zeugenaussage nicht eindeutig klar war, wird sich der Richter den zwei Stunden langen Mitschnitt anhören. Was man eigentlich positiv bewerten müsste - denn erstens beweist das, dass der Richter Dr. Zeller es mit der Wahrheitsfindung ganz genau nimmt. Und zweitens wird ein Beweismittel verwertet, das aufgrund der Umstände seines Zustandekommens eigentlich nicht existiert.......
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1