11-02-2014, 18:51
(11-02-2014, 17:30)Austriake schrieb: Und weil das eben auch nach der dritten Zeugenaussage nicht eindeutig klar war, ...womit sich die Frage stellt, was die Zeugen dann überhaupt unter Eid ausgesagt haben. Offermann ist doch m.W. Assessor, mithin Volljurist. Er wird doch wissen, was eidestattlich verwertet werden kann .. ?!
(11-02-2014, 17:30)Austriake schrieb: Und zweitens wird ein Beweismittel verwertet, das aufgrund der Umstände seines Zustandekommens eigentlich nicht existiert.......Natürlich existiert es.
Die Frage ist, ob ein rechtswidriger Mitschnitt als Beweis verwertet werden darf. Im Zivilrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung! Wenn der Richter es schon aufgrund der Zeugenaussagen als bewiesen ansieht, dass die Strasser ihren Zuhörern Anleitungen gegeben hatte, wie man unliebsame Väter loswerden kann, dann braucht er den Mitschnitt nicht für die Entscheidung, dass das öffentliche Interesse einen Anspruch begründet, den Vorfall zu publizieren.
Er kann und darf sich darüber hinaus auch den Mitschnitt anhören, um mit dessen Hilfe zu einer Entscheidung zu gelangen.
Ob sich das aus Sicht des Beklagten als vorteilig herausstellt, wird man wohl abwarten müssen.
(11-02-2014, 18:34)beppo schrieb: Die geschlossene Facebookgruppe dazu wurde im Moment auf Pause gesetzt, wegen des zusätzlichen Streits mit dem Mann, der den Interviewemitschnitt nicht rausrücken will.der Pfarrer?
der Vorstand des verschlafenen Aufbruchs für Kinder?
Hat der keinen Namen?
Ich verstehe die Geheimniskrämerei nicht ....