11-02-2014, 20:33
Hallo,
danke für die Antworten, die Unterhaltsrückzahlungen sind aufgrund von damaliger Arbeitslosigkeit aufgelaufen. Es gibt auch keinen Titel gegen mich.
Ich habe auf jeden Fall einen Anwalt eingeschaltet und der sagte mit genau das gleiche mit der Verjährung. Ich halte euch auf dem laufenden.
MfG
danke für die Antworten, die Unterhaltsrückzahlungen sind aufgrund von damaliger Arbeitslosigkeit aufgelaufen. Es gibt auch keinen Titel gegen mich.
Ich habe auf jeden Fall einen Anwalt eingeschaltet und der sagte mit genau das gleiche mit der Verjährung. Ich halte euch auf dem laufenden.
MfG