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Tochter sagt Mutti hätte sie geschlagen und geschubst
#2
§ 1631 BGB

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Dein Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung; sprich mit der Erziehungsberatung des zuständigen JA.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Tochter sagt Mutti hätte sie geschlagen und geschubst - von wackelpudding - 11-02-2014, 20:47

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