12-02-2014, 11:38
(11-02-2014, 14:23)Ibykus schrieb: Warum er den Mitschnitt für erheblich hält, nachdem PAPA-YA Zeugen dazu präsentiert hatte (die sogar eidesstattlich versicherten, die Vorwürfe gehört zu haben), ist mir schleierhaft.
Wäre ich Richter, würde ich das tun, um zu prüfen ob ich damit Kläger und Beklagte leichter zu einer Einigung bringen kann. Wenn die Klägerin vorgespielt zu hören bekommt, was sie wirklich gesagt hat, zieht sie ihren Antrag vielleicht zurück. Umgekehrt unterlässt es Mathieu vielleicht, etwas zu verbreiten was sie gar nicht gesagt hat.
Als Richter würde ich mir aber nicht die Mühe machen, zwei Stunden lang eine Aufnahme anzuhören. Ich würde mir ein Transkript vorlegen lassen und dann erst entscheiden, ob überhaupt etwas brauchbares zu erwarten ist.