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Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt
#2
Erst mal den Link:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mein...97750.html
Der Fall ging durch 3 Instanzen, zuerst sollte der Sohn zahlen, dann nicht, dann abschließend doch.

Also Kontaktabbruch und Enterbung stellen noch keine schwere Verfehlung dar, die die Unterhaltskette unterbrechen. Wäre in diesem Fall der Vater mit der Axt auf seinen Sohn los gegangen, dann hätte er so oder so nicht mehr zahlen müssen.

Übrigens handelt es sich um einen Trennungsfall, denn der Kontaktabbruch wurde mehr oder weniger erzwungen: vermutlich wollte Mutti nur das beste für ihr Kind.
Im vorliegenden Fall gab es sogar Bestrebungen von Seiten des vaters den kontakt wieder her zu stellen. Auch Unterhalt wurde gezahlt.

Jetzt muss eben der Sohn, der mittlerweile beamte ist, sich dem System beugen und bezahlen.
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RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Ibykus - 12-02-2014, 13:09
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 12-02-2014, 20:03
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von blue - 21-02-2014, 20:59
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 21-02-2014, 21:36
Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von MitGlied - 12-02-2014, 11:47

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