12-02-2014, 12:25
Der BGH bewegt sich da innerhalb der Bandbreite bisheriger Rechtssprechung, etwas Neues finde ich nicht in dem Urteil.
Minderjährigem Kind Unterhalt verweigert: Später kein Elternunterhalt
Mit volljährigem Kind Streit gehabt oder Kontakt verweigert: Später Elternunterhalt
Kontakt zu minderjährigem Kind verweigert, aber Unterhalt bezahlt: Später Elternunterhalt
Das volljährige Kind denunziert, Strafrecht gegen es eingesetzt: Später kein Elternunterhalt
Minderjährigem Kind Unterhalt verweigert: Später kein Elternunterhalt
Mit volljährigem Kind Streit gehabt oder Kontakt verweigert: Später Elternunterhalt
Kontakt zu minderjährigem Kind verweigert, aber Unterhalt bezahlt: Später Elternunterhalt
Das volljährige Kind denunziert, Strafrecht gegen es eingesetzt: Später kein Elternunterhalt