12-02-2014, 16:43
Unterhaltsforderungen und das damit verbundene Auskunftsverlangen kann sie jederzeit beginnen, unabhängig vom jetzt beendeten Scheidungsverfahren. Der Scheidungsverbund ist ja bereits aufgelöst. Anders wärs, wenn im Scheidungsurteil das Thema Unterhalt bereits geregelt wäre.