12-02-2014, 17:08
(11-02-2014, 18:54)Lelja schrieb: 3. Weiss jemand welche Tricks dazu?
Mir ist nicht ganz klar, was das "Tricksen" und Abwarten und Verzögern hier soll.
Dass Dein LG die Angelegenheit "nachehelicher Unterhalt" nicht durch Aussitzen erledigen kann, dürfte klar sein. Ab Aufforderung zur Auskunftserteilung gilt der Unterhalt als gefordert. D.h. auch wenn Dein LG jetzt auf Verzögerungstaktik setzt, laufen die Forderungen, die er - falls er zu Unterhalt verdonnert wird, rückwirkend begleichen muss.
Es hilft also nichts, Dein LG muss sich mit der Sache auseinandersetzen. Von daher: dem Gegenanwalt die Auskunft erteilen, seine Berechnung abwarten und dann schauen, wie man weitermacht.
Dass überhaupt kein UH gezahlt werden muss, halte ich in Eurem Fall eher für unrealistisch. Deswegen: Überlegen, auf welchen Betrag man sich außergerichtlich einigen kann bzw. ab welcher Forderung man lieber bereit ist, die Sache gerichtlich entscheiden zu lassen.