12-02-2014, 18:50
(12-02-2014, 18:31)p schrieb:(12-02-2014, 17:35)Theo schrieb: Verzögerung schafft hier keine Vorteile.
Doch. Teurer wirds deshalb auch nicht, aber die Ex hat mangels Unterthaltsgeldzufluss mehr Druck, selber was zu verdienen.
Wunschdenken. Das kann ganz schnell im Eilverfahren geregelt werden.
Die Frage ist hier nur, will man es auf eine gerichtliche Regelung ankommen lassen oder möchte man schauen, ob sich außergerichtlich eine Einigung finden lässt. Ich nehme einmal an, dass die Ex hier unmittelbar nach Verstreichen der gesetzten Frist ein Eilverfahren anstrengt.