12-02-2014, 18:59
(12-02-2014, 18:41)Ibykus schrieb: das würde gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstoßen. Wenn, dann muß er es schon selber tun (§§ 128 I, 355 I S.1 ZPO).
Nachdem es in seinem freien Willen steht, ob er sich das anhört oder nicht und er das auch nicht begründen muss, kann er immer noch frei darüber entscheiden, nachdem er sich die Formulierungen auf Papier angesehen hat.