12-02-2014, 19:15
(12-02-2014, 18:50)Theo schrieb: Wunschdenken. Das kann ganz schnell im Eilverfahren geregelt werden.
Die Eilbedürftigkeit muss sie begründen. Für etwas, das über den Trennungsunterhalt hinausgeht dürfte das nicht einfach sein.
Und wenn: Soll sie es doch probieren, wo ist dabei der Verlust für den Vater? Seine Chancen erhöhen sich und Chancen sollte er nicht verschenken.