12-02-2014, 19:29
Eilverfahren ist der falsche Ausruck. Korrekt heisst das, es wird versucht eine "Einstweilige Anordnung" zu erwirken. Das wird bei Kindesunterhalt öfter versucht, aber bei Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist das selten möglich, es mangelt an Vorrangigkeit. So wie es aussieht, geht es auch nicht um die Existenzgrundlage der Ex. Ist so oder so uninteressant. Entweder sie probiert es oder nicht, ihr Problem, kann der Vater nicht beeinflussen. Ändert nichts am Rat für den Vater, nicht voreilig Unterlagen herauszurücken oder sich bange machen lassen.